Vorstand des Trägervereins
Satzungsgemäß wird der Vorstand des Vereins „Sing- und Musikschule Bad Tölz e.V.“ alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Dem Vorstand obliegt als verantwortlichem Vereinsorgan die Leitung des Vereins auf Grundlage der Vereinssatzung, der Schulsatzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
Insbesondere ist der Vorstand zuständig für die Anstellung von Lehrpersonal, die Gestaltung der Gebührenordnung, die Finanzplanung und die Bereitstellung geeigneter Unterrichtsräume.