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Musikschule

Qualität in der Musikalischen Bildung

Unser Konzept: Bildung und Qualität – und Spaß am Musizieren!

In der Sing- und Musikschulverordnung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde 1984 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Bezeichnung Singschule und Musikschule geführt werden darf.
Dies betrifft insbesondere den fachlichen Aufbau und das instrumentale Angebot, die Beschäftigung von ausgebildeten Fachkräften, geordnete Rechtsverhältnisse für die Beschäftigung des Lehrpersonals und den inneren Betrieb der Musikschule sowie die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Gebührengestaltung.

Wir verstehen uns als moderne öffentliche Bildungseinrichtung mit praxiserprobten Konzepten und Methoden. Wir haben die Qualität ins Zentrum unseres Wirkens gestellt. Darunter verstehen wir eine hochwertige musikalische Bildungsarbeit, die zum Ergebnis hat, dass unsere Schülerinnen und Schüler auf dem jeweiligen individuellen Leistungsstand mit Freude und Können singen und musizieren: in Ensembles, Kammermusik, Orchestern, Bands, Chören und vielen anderen denkbaren Besetzungen.
Das Zusammenspiel beispielsweise im Orchester erweitert das musikalische Verständnis für das jeweilige Instrument und vermittelt Begeisterung. Sinnhaftigkeit des individuellen Übens wird vermittelt, Motivation, Einsatzbereitschaft und Begeisterung wachsen oft sprunghaft an.

Die Sing- und Musikschule ist Kooperationspartner des Tölzer Gabriel-von-Seidl-Gymnasiums. In enger wechselseitiger Abstimmung führen und begleiten Lehrkräfte von Gymnasium und Sing- und Musikschule die Schülerinnen und Schüler durch den musischen Zweig und bereiten auf das theoretische und praktische Abitur im Fach Musik vor.

Die Sing- und Musikschule Bad Tölz ist Mitglied im Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) und im Verband deutscher Musikschulen (VdM).

VBSM und VdM sind die Fachverbände der gemeinnützigen und kommunalen Träger von Sing- und Musikschulen.
In den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen werden nur Einrichtungen aufgenommen, welche die strengen Anforderungen der Bayerischen Sing- und Musikschulverordnung erfüllen.