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Montag, 22.Juni 2020

Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen an der Sing- und Musikschule

Nach der sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist ab 22. Juni der komplette Unterricht an Sing- und Musikschulen erlaubt, sofern die Mindestabstände eingehalten werden und sofern ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.
Der Mindestabstand zwischen den Menschen beträgt 1,5 Meter, bei Blasinstrumenten und Gesang 2 Meter.

So dürfen jetzt (theoretisch!) auch wieder Einheiten im Gruppenunterricht und auch Einheiten im Bereich der Elementaren Musikpädagogik (EMP) sowie im Bereich des Chorsingens und Großgruppenunterrichts stattfinden.
Die Sing- und Musikschule Bad Tölz bemüht sich, möglichst bald möglichst viele Angebote wieder aufzunhemen.
Allerdings wird es in einigen Bereichen nicht möglich sein, die geforderten Vorgaben zu erfüllen.

Unsere Schülerinnen und Schüler werden über etwaige Veränderungen der bereits kommunizierten Regelungen an unserem Hause baldmöglichst informiert.

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